Vertragskündigung

Gemäß den aktuellen Rechtsgrundlagen der Schuldrechtsreform 2022, haben Sie die Möglichkeit, aktuell wiederkehrende Verträge mit einer Kündigungsfrist von einem Monat im Voraus, wirksam bei uns hier zu kündigen. Bitte beachten Sie, dass bei vorvertraglichen Kündigungen kein Anspruch auf Rückvergütung von Vorausleistungen besteht. Die einmonatige Kündigungsfrist gilt nicht für Verträge mit einer bestimmten und festgelegten Mindestvertragslaufzeit. Altverträge bleiben hiervon unberührt (Bestandsschutz). | Eine einmal ausgesprochene Kündigung laufender Verträge, hat unmittelbare Auswirkungen auf Vertragsleistungen von UNITS oder erworbenen Produkten Dritter.

Bitte beachten Sie, dass ihre Kündigung erst mit erfolgreicher Übermittlung der vollständigen Kündigungsdaten durch die bei Verragsabschluss bevollmächtigte Persone (Vertragsnehmer) wirksam ist. Kündigungen können nicht durch andere Personen als dem Hauptvertragsnehmer ausgesprochen werden, wie bspw. nicht bevollmächtigte Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

Meine Vertragskündigung

ich kündige hiermit,