DSGVO Services für Hersteller, OEM & Start-up's

Wir machen ihre Applikationen frei von Compliance Risiken und wertvoll für ihre Kunden

Reiser & Partner ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn Sie im deutschsprachigen Softwaremarkt tätig sind oder den Einstieg planen. Mit unserem umfassenden Portfolio an Compliance- und DSGVO-Softwaredienstleistungen begleiten wir Sie als Coach und als Ihr DSGVO-Vertreter für Europa – kompetent und engagiert.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Softwarelösung von Anfang an EU-konform zu gestalten. Dazu prüfen wir bestehende und sich in Entwicklung befindliche Softwarefunktionen sorgfältig auf die Einhaltung der GDPR-Vorgaben. So stellen wir sicher, dass Ihr Produkt optimal auf den Verkaufsstart vorbereitet ist und allen Datenschutzanforderungen entspricht. Gleichzeitig zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Anwendung mit den nötigen Compliance-Maßnahmen kundenorientierter und marktfähiger entwickeln. | Richtig angewendet steigern wir messbar Umsätze und messbar die Kundenzufriedenheit von Mittelstands und Enterprise Kunden. | Entscheiden Sie sich für Reiser & Partner im deutschen Softwaremarkt.

Für internationale Start-ups, die in den D-A-CH-Markt expandieren möchten, bieten wir umfassende Unterstützung an. Ob Datenschutzbeauftragte, wichtige Compliance-Dokumente oder die Kommunikation mit Behörden – wir stehen Ihnen verlässlich zur Seite, damit Sie nachhaltig Fuß fassen und Ihre Präsenz im europäischen Markt professionell aufbauen können.

Ihren Markteintritt verbessern | Näher für Enterprise Kunden entwickeln

Wenn Sie Betreiber oder Softwarehersteller von skalierbaren Web Applikationen sind oder ein SaaS Cloudanbieten werden möchten, benötigen Sie umfangreiche Kommunikationsmöglichkeiten, die wir in deutsch stellen, um Anfragen zu kanalisieren und auf valide Informationen und Berichte/Tickets zu prüfen. | Hersteller profitieren von unseren Marktkenntnissen, Kulturen und Mentalitätsunterschiede zu beispielsweise zur Geschäfts- und Lebensweise den USA oder Großbritannien.

Mit dem Ziel Kundeninteressen zu vertreten und rechtskonformen operativen Betrieb von Softwareapplikationen und deren Rechtskonformitäten für den Hersteller sicherzustellen – sind wir Vermittlungsstelle für effiziente Kommunikation und Verbesserungen der Software Compliance aus Hersteller Perspektiven. | Wir vertreten, beraten, prüfen und geben wichtige Hinweise wie und wo Softwarekomponenten an Markt, GDPR und Security  Vvon Herstellern angepasst werden müssen. | Wir sind idealer Partner für Softwarehersteller in den Märkten von Morgen.

 

Reiser & Partner | Ihr zertifizierter 'EU-Datenschutz Representative' für ausländische Softwareunternehmen

als Ihr EU Vertreter für Datenschutzfragen und Behördenpflichtkommunikation für hiesig geschäftstätige ausländische Unternehmen,

sind wir gesetzlich vorgeschriebener Ansprechpartner für Auskünfte, Dokumentenbevorratung von DSGVO Pflichtdokumenten und  zuständig für Behördenpflichtmeldungen für ihr Unternehmen im allen formalen Datenschutzvorfällen und Security Incidents. | Mit unserer Zusammenarbeit erfüllen Sie als Hersteller wichtige Compliancevorgaben der Europäischen Union und Deutschland. 

 

 

Gründe für die Notwendigkeit eines EU-Datenschutzvertreters

 
  1. Erfüllung der Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO):

    • Unternehmen müssen die Einhaltung der DSGVO nachweisen können, was durch einen lokalen Vertreter innerhalb der EU unterstützt wird. Der Datenschutzvertreter fungiert als primärer Ansprechpartner für Behörden und Betroffene.
  2. Erleichterte Kommunikation mit Behörden (Art. 27 Abs. 4 DSGVO):

    • Datenschutzbehörden der EU können den Vertreter direkt kontaktieren, wenn Beschwerden oder Untersuchungen anstehen. Der Vertreter hilft, Kommunikationswege zu verkürzen und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen zu unterstützen.
  3. Anlaufstelle für betroffene Personen (Art. 27 Abs. 4 DSGVO):

    • Der Datenschutzvertreter dient auch als direkter Ansprechpartner für EU-Bürger, die ihre Datenschutzrechte (z. B. Auskunft oder Löschung) geltend machen wollen.
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  4. Absicherung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten (Erwägungsgrund 80 DSGVO):

    • Ein EU-Vertreter ist notwendig, wenn ein Unternehmen außerhalb der EU in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gerichtete Waren oder Dienstleistungen anbietet oder das Verhalten von EU-Bürgern überwacht (z. B. durch Tracking).

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Verpflichtung zur Bestellung eines EU-Datenschutzvertreters ergibt sich aus Art. 27 DSGVO:

  • Art. 27 Abs. 1 DSGVO schreibt vor, dass ein Vertreter in der EU benannt werden muss, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten von in der EU ansässigen Personen verarbeitet und selbst keine Niederlassung in der EU hat.

  • Ausnahmen bestehen gemäß Art. 27 Abs. 2 DSGVO nur dann, wenn die Verarbeitung nur gelegentlich erfolgt, kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen besteht und keine besonderen Kategorien von Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden.

 

Reiser & Partner erfüllt für Sie die Compliance Vorschrift wonach: 

  • Hersteller und Unternehmen außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, bestimmten Pflichten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen.

 

  • Ein EU-Datenschutzvertreter wird dabei notwendig, wenn sie selbst keine Niederlassung innerhalb der EU besitzen. Die rechtliche Grundlage und Gründe dafür sind in Art. 27 DSGVO geregelt.

Gerne übernehmen wir diese Pflichten für Sie zu verlässig – und mehrsprachig!

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